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Schulgeldordnung
§ 1 Teilnahmeentgelte, Benutzungsentgelte
(1) Für die Teilnahme an den Kursen der Musikschule Obernburg e.V. ist folgendes Schulgeld vierteljährlich zu entrichten:
1. Grundstufe:pro Monat 1.1 Musikzwerge I.............................(30 Min./Woche/ ab 6 Kindern)................16,00 € 1.2 Musikzwerge II............................(45 Min./Woche ab 8 Kindern).................21,00 € 1.3.1 Musikkreis................................(30 Min./Woche ab 6 Kindern).................21,00 € 1.3.2 Musikkreis................................(45 Min./Woche ab 8 Kindern).................21,00 € 1.4.1 Musikalische Früherziehung.......(22,5 Min./Woche/ ab 4 Kindern).............21,00 € 1.4.2 Musikalische Früherziehung.......(30 Min./Woche/ ab 6 Kindern)................21,00 € 1.4.3 Musikalische Früherziehung.......(45 Min./Woche/ ab 8 Kindern)................21,00 € 1.5.1 Musikalische Grundausbildung...(22,5 Min./Woche/ ab 4 Kindern).............21,00 € 1.5.2 Musikalische Grundausbildung...(30 Min./Woche/ ab 6 Kindern)................21,00 € 1.5.3 Musikalische Grundausbildung...(45 Min./Woche/ ab 8 Kindern)................21,00 € 1.6.1 Instrumentale Schnupperkurse...(ab 6 Pers. 30 Min./Woche)......................21,00 € 1.6.2 Instrumentale Schnupperkurse...(ab 8 Pers. 45 Min./Woche)......................21,00 €
.......................................................................Kinder und Auswärtige + .......................................................................Jugendliche aus Erwachsene .......................................................................Obernburg 2. Einzelunterricht:........................................pro Monat pro Monat 2.1. Einzelunterricht (45 Min./Woche)...............81,00 €........................................99,00 € 2.2. Einzelunterricht (30 Min./Woche)...............58,50 €........................................71,50 €
3. Gruppenunterricht (Zeitangaben bei kompletter Gruppe)
3.1 2er Gruppe...............................................49,50 €......................................55,00 € (45 Min./Woche) 3.2 3er Gruppe...............................................34,20 €......................................44,00 € (45 Min./Woche) 3.3 4er Gruppe und größer..............................25,20 €......................................33,00 €
Alle Entgelte beinhalten den Unterricht im instrumentalen Hauptfach und bei entsprechendem Leistungsstand in den Ensembles. Die Leiter der Musikschule können für einzelne Fächer eine andere Unterrichtsdauer oder andere Angebote von zeitlich begrenzter Dauer festsetzen.
4. Ergänzungsfächer: Für Hauptfachschüler bei entsprechendem Leistungsstand entgeltfrei. ................................................................................pro Monat 4.1 Ensembles / Orchester......................................21,00 € (45 Min./Woche) 4.2 Theorieunterricht...............................................21,00 € (45 Min./Woche) 4.3 Chor.................................................................21,00 € (45 Min./Woche)
5. Zusatzangebote:..................................................pro Monat
5.1 Kindertanz (Entgelt pro Teilnehmer) (60 Min./Woche)...............................................28,00 €
5.2 Erwachsenenprogramm einmaliges Entgelt pro Teilnehmer
12 x 45 Min. Einzelunterricht..................................................396,00 € 18 x 30 Min. Einzelunterricht..................................................396,00 € 6 x 45 Min. Einzelunterricht..................................................198,00 € 9 x 30 Min. Einzelunterricht..................................................198,00 € 12 x 45 Min. 2er Gruppe........................................................198,00 €
5.3 Tonstudiokurs: (12 x 45 Min.).....................................95,00 € (mind. 6 Teilnehmer)
5.4 Jugend-Einsteigerprogramm / einmaliges Entgelt pro Teilnehmer
..................................................................für Obernburg Auswärtige 12 x 22,5 Min. Einzelunterricht .....................132,00 € 162,00 € 12 x 45 Min. 2er-Gruppe...........................132,00 € 162,00 €
Das Jugend-Einsteigerprogramm kann nur einmal belegt werden!
§ 2 Sozialermäßigungen und Nachlässe
Sozialermäßigungen und Nachlässe werden von jeder Heimatgemeinde selbst festgelegt und müssen auch bei dieser beantragt werden.
§ 3 Entstehung der Schulgeldschuld
Die Schulgeldschuld entsteht mit dem Beginn des Unterrichtes.
§ 4 Schulgeldschuldner
Schulgeldschuldner ist, wer gem. § 12 der Schulsatzung angemeldet ist und die Anmeldung bestätigt bekommen hat. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
§ 5 Unterrichtsausfall, vorzeitige Beendigung
(1) Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich 4 Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Das Schulgeld für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstun-den wird am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet. (2) Wenn ein Schüler während des Schuljahres ohne Genehmigung der Schulleitung die Schule verlässt, kann das gesamte Jahresschulgeld, soweit es noch nicht bezahlt ist, eingezogen werden. Bei Austritt mit Zustimmung wird das Schulgeld nur noch für den Austrittsmonat berechnet. (3) Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückgabe des Unterrichtsentgeltes. Nur bei Erkrankung des Schülers von vier und mehr Unterrichtswochen in Folge wird das entsprechende Unterrichtsentgelt auf schriftlichen Antrag zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende des Schuljahres. (4) Abmeldungen sind nur zum Ende des Schuljahres (31.08.) möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zum 1. Juni schriftlich zugegangen sein. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann nur getroffen werden, wenn a) der Teilnehmer aus dem Einzugsgebiet der Musikschule Obernburg e.V. wegzieht. b) eine längere Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen wird. In diesen Fällen ist eine Abmeldung zum Quartalsende möglich. (5) Die Abmeldung wird durch schriftliche Bestätigung wirksam. (6) Schüler können vom Besuch der Musikschule ausgeschlossen werden, wenn a)sie selbst oder die gesetzlichen Vertreter den Verbindlichkeiten gegenüber der Musikschule nicht nachkommen, b)ein verderblicher Einfluss auf andere Schüler ausgeübt, dem Ruf der Schule Schaden zugefügt, oder die Schulordnung wiederholt missachtet wird. Der Ausschluss bedarf vorheriger schriftlicher Abmahnung und der Zustimmung des Schulleiters. Das Schulgeld ist jedoch für das gesamte Schuljahr zu entrichten.
§ 6 Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Das Schulgeld wird aus verwaltungstechnischen Gründen vierteljährlich jeweils am 15.10./01.12./01.03. und 01.06. fällig. Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen. Eine Einzugsermächtigung ist bei der Anmeldung abzugeben. Für andere Zahlungsweisen wird ein Zuschlag von € 3,--/Quartal erhoben. Bankspesen bei Widerruf und Rückbuchungen tragen die Gebührenschuldner. (2) Das Schulgeld ist für das gesamte Schuljahr zu entrichten. Das Schuljahr dauert von jeweils 01. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des nächsten Kalenderjahres.
§ 7 Mahnauslagen
Mahnauslagen werden gem. § 286 Abs. 1 BGB erhoben und betragen pro Mahnung 3,-- €.
§ 8 Leihinstrumente
Werden von der Musikschule Instrumente gemietet, so richtet sich das Mietentgelt für das jeweilige Instrument nach dem Wiederbeschaffungswert. Das Mietentgelt ist mit dem Schulgeld zu den gleichen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Schulgeldordnung tritt am 01.09.2004 in Kraft.
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