Wann kann mit dem Unterricht begonnen werden? Für den Instrumentalbereich kann man sich jederzeit anmelden. Mit Wartezeiten ist ggf. zu rechnen, da es bei manchen Instrumenten eine Warteliste gibt. Brauche ich ein Instrument Zuhause? Ja! - einmal pro Woche nur im Unterricht zu üben bringt so gut wie gar nichts. Gibt es Instrumente zum Ausleihen? Soweit vorhanden stellt die Musikschule besonders den Anfängern Leihinstrumente gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. Der Leihvertrag kann von Ihnen jederzeit zum Quartalsende beendet werden. Die Instrumente sind nicht versichert und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dies bedeutet auch, dass Verschleißteile, wie z. B. Saiten nach der Ausleihe ersetzt werden müssen. Wie oft muß ich üben? "Nur wer sich beständig übt in diesem Spiel..." heißt es schon im Volkslied. Und auch heute gilt: Den besten Erfolg verspricht tägliches Üben. Fünfzehn Minuten am Tag sind mehr als fünf Stunden am Wochenende! Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen obwohl kein Unterricht stattfindet? Die Antwort ist ganz einfach: Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühren ergibt sich aus der Festsetzung eines durchschnittlichen Jahresbeitrags und dessen gleichmäßiger Aufteilung um eben in jedem Monat den gleichen Betrag zu erhalten. Ummeldungen Ummeldungen von einem Unterrichtsfach zu einem anderen sind in der Regel zu den jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten eines Jahres möglich und müssen so rechtzeitig vorliegen, dass sie bei der Unterrichtsdisposition berücksichtigt werden können. Fragen zum Vertragsverhältnis mit der Musikschule.  Mit der Anmeldung zur Musikschule haben Sie für Ihr Kind und seine Entwicklung eine wichtige und sicher richtige Entscheidung getroffen. Tausende von Schülern lernen und lernten in den letzten Jahren gerne bei uns. Ab- und Ummeldetermin ist der  1.6. eines jeden Jahres   Musikschule Obernburg e.V.       Untere Wallstraße 8-10       63785 Obernburg        Tel.:06022/614711        Fax: 06022/614709