Wann kann mit dem Unterricht begonnen werden?
Für den Instrumentalbereich kann man sich jederzeit anmelden.
Mit Wartezeiten ist ggf. zu rechnen, da es bei manchen
Instrumenten eine Warteliste gibt.
Brauche ich ein Instrument Zuhause?
Ja! - einmal pro Woche nur im Unterricht zu üben bringt so gut wie gar nichts.
Gibt es Instrumente zum Ausleihen?
Soweit vorhanden stellt die Musikschule besonders den Anfängern Leihinstrumente gegen eine
geringe Gebühr zur Verfügung. Der Leihvertrag kann von Ihnen jederzeit zum Quartalsende beendet
werden. Die Instrumente sind nicht versichert und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben
werden. Dies bedeutet auch, dass Verschleißteile, wie z. B. Saiten nach der Ausleihe ersetzt werden
müssen.
Wie oft muß ich üben?
"Nur wer sich beständig übt in diesem Spiel..." heißt es schon im Volkslied. Und auch heute gilt: Den
besten Erfolg verspricht tägliches Üben. Fünfzehn Minuten am Tag sind mehr als fünf Stunden am
Wochenende!
Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen obwohl kein Unterricht stattfindet?
Die Antwort ist ganz einfach: Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühren ergibt sich aus der
Festsetzung eines durchschnittlichen Jahresbeitrags und dessen gleichmäßiger Aufteilung um eben
in jedem Monat den gleichen Betrag zu erhalten.
Ummeldungen
Ummeldungen von einem Unterrichtsfach zu einem anderen sind in der Regel
zu den jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten eines Jahres möglich und
müssen so rechtzeitig vorliegen, dass sie bei der Unterrichtsdisposition
berücksichtigt werden können.
Fragen zum Vertragsverhältnis mit der
Musikschule.
Mit der Anmeldung zur Musikschule haben Sie für Ihr
Kind und seine Entwicklung eine wichtige und sicher
richtige Entscheidung getroffen. Tausende von Schülern
lernen und lernten in den letzten Jahren gerne bei uns.
Ab- und Ummeldetermin ist der
1.6. eines jeden Jahres
Musikschule Obernburg e.V. Untere Wallstraße 8-10 63785 Obernburg Tel.:06022/614711 Fax: 06022/614709